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Sparten und Gruppen
Aktuelles
N E U - Freestyle für Frauen & Männer - N E U

Es ist soweit - Freestyle für Erwachsene

Wann: ab 30.09.2010 jeden Donnerstag

Uhrzeit: 19.30 Uhr - 21.00 Uhr

Wo: Turnhalle Amelinghausen 

Inhalte werden u.a. sein:

Deeskalationstraining, Schulung und Steigerung der Selbstwahrnehmung,

eigene Körperkontrolle, realistische Sel...

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30-06-10 09:59
MTV Fussball

12.06.2010

DOUBLE-GEWINNER:

MTV-C-Jugend nun auch Pokalsieger!

Nachdem die C-Jugend des MTV Amelinghausen ihren Meistertitel bereits mehrere Spieltage vor Saisonende sicher hatte, galt alle Konzentration dem Pokalfinale. Als Gegner konnte sich ebenfalls der JFC Heidetal qualifiziere...

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12-06-10 21:56

Fussball

30.05.2010

Die Erste aufgestiegen,die Zweite Meister,die A-Jugend mindestens Vierter auf Bezirksebene,die C-Jugend Meister und Aufsteiger in Bezirksliga und Samstag im Endspiel um den Kreispokal.Zu guter Letzt kann am kommenden Freitag die D-Jugend mit einem Sieg über Gellersen den Staffelsieg erre...

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30-05-10 23:24
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Beitragsordnung des MTV „Frisch Auf“ Amelinghausen

I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die § 8 der Satzung in der gültigen Fassung

 

II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.

Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

1.    Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 30.10.2008 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

2.    Die Beitragsordnung wird durch Aushang. bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.

3.    Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

IV. Regelungen

1.    Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.

Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.

Die Beschlussfassung ist auch bei unveränderten Beitragssätzen Punkt der Tagesordnung.

2.    Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.

3.    Die Höhe und der Zeitraum von Umlagen und Sonderbeiträgen richtet sich nach dem jeweils gültigem Recht.

4.    In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.

Ermäßigungen können nicht addiert werden, es gilt jeweils der höchste Ermäßigungsgrad.

 

5.    Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen, entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes..

6.    Bei Vereinseintritt bis zum 31.3. des Jahres ist der volle, danach der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen. Der Wechsel von einer Beitragsgruppe zur nächsten wird automatisch vollzogen. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Kind/Jugendlicher mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Mitglied im Verein wurden, werden automatisch als volljährig aktive Mitglieder Übernommen, wenn kein schriftlicher Änderungsantrag vorliegt.

7.    Der Eintritt muß nach einer Probezeit von 4 Wochen erfolgen, sonst ist keine weitere Teilnahme an den Übungsstunden möglich.

8.    Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende Kalenderjahres  möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet: .Sparkasse Lüneburg, Konto 3000 940, Bankleitzahl 240 501 10

9.    Alle Vereinsbeiträge werden bis zum 10.01. des laufenden Kalenderjahres über das Bankeinzugsverfahren abgebucht. Sie sind bei Rückbuchungen einschließlich der angefallenen Kosten bis zum  30.03. des laufenden Jahres fällig. Auf Antrag kann eine ½ jährige Zahlung vereinbart werden.

10.  Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus Anlage B.

11.  Für Teilnehmer an Kursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind..

12.  Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.

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